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Vorverlegung des Rückflugs in die Nacht unzumutbar

14.02.2017

Vorverlegung des Rückflugs in die Nacht unzumutbar

Amtsgericht Köln Wenn es zu Flugausfällen kommt, müssen sich Reisende meist auf andere Abflugszeiten einstellen. Pauschalurlauber müssen jedoch keinen ungeplanten Nachtflug hinnehmen, wie ein Urteil zeigt. Köln (dpa/tmn) - Wenn der Reiseveranstalter den Rückflug in die Nacht vorverlegt, kann der Urlauber den Vertrag kündigen - ihm steht dann die Rückzahlung der Anzahlung, die Erstattung der Versicherungsprämi e und eine Entschädigung zu, das entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 133 C 265/15). ...weiterlesen
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