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Gehört zur Arbeitszeit: Anziehen von Schutzkleidung

20.06.2016

Gehört zur Arbeitszeit: Anziehen von Schutzkleidung

Müssen Mitarbeiter für die Arbeit Schutzanzüge tragen, hat der Arbeitgeber ihnen die Umkleidezeit unter Umständen zu vergüten. Das gilt zumindest dann, wenn die Arbeitskleidung stark verschmutzt und das Tragen Pflicht ist. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. ...weiterlesen
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