Nachrichten » Bildung / Beruf

19.12.2015

Keine Kündigung

Berlin tmnArbeitgeber dürfen Mitarbeitern nicht kündigen, bloß weil diese ihre Rechte einfordern. Verlangt jemand die Bezahlung von Überstunden, ist das kein ausreichender Kündigungsgrund. Darauf wei ... ...weiterlesen
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