Arbeitsgericht Stuttgart
Begegnen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht, können sich die Fronten schon mal verhärten. Sehen sich Mitarbeiter groben Vorwürfen ausgesetzt, haben sie jedoch nur eine geringe Chance auf Entschädigung, wie ein Urteil aus Stuttgart zeigt.
Stuttgart (dpa/tmn) - Mitarbeiter haben in der Regel keinen Anspruch auf Widerruf von Arbeitgeber-Aussag en in einem Gerichtsprozess. Die Parteien sollen sich vor den Richtern frei äußern können, erläutert der Deutsche Anwaltverein. Er bezieht sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart.
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