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Betriebsratswahl ohne Kabine und Umschläge ist unzulässig

26.05.2015

Betriebsratswahl ohne Kabine und Umschläge ist unzulässig

Eine Betriebsratswahl ist ungültig, wenn das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet wird. Das ist etwa der Fall, wenn die Wahlkabine und -umschläge fehlen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig (Az.: 2 BV 52/14). ...weiterlesen
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