Betriebsratswahl ohne Kabine und Umschläge ist unzulässig
26.05.2015
Betriebsratswahl ohne Kabine und Umschläge ist unzulässig
Eine Betriebsratswahl ist ungültig, wenn das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet wird. Das ist etwa der Fall, wenn die Wahlkabine und -umschläge fehlen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig (Az.: 2 BV 52/14). ...weiterlesen