Kandidaten für Betriebsrat genießen Sonderkündigungsschutz
04.11.2013
Kandidaten für Betriebsrat genießen Sonderkündigungsschutz
Vom 1. März bis zum 31. Mai 2014 werden bundesweit in vielen Unternehmen wieder die Betriebsräte gewählt. Viele befürchten, dass sie als Kandidat bei ihrem Arbeitgeber in Ungnade fallen könnten. Zumindest eine Kündigung droht ihnen wohl nicht. ...weiterlesen