Nachrichten » Auto

16.12.2016

Unfall bei Rückwärtseinparken

Vorbeifahrender haftet auch Einparken ist oft eine Kunst für sich und erfordert in mnachen Situationen viel Fingerspitzengefüh l. Dennoch kann es passieren, dass man sich, gerade beim Rückwärtsparken, verschätzt. Ein Fall erklärt, dass nicht nur der Fahrer haftet. Nürnberg (dpa/tmn) - Nicht nur wer mit dem Auto rückwärts einparkt, muss vorsichtig sein. Auch wer an einem parkenden Wagen vorbeifährt, muss das umsichtig tun. Denn passiert ein Unfall, spricht zwar immer der Anschein dafür, dass der Rückwärtsfahrende schuld sei. Doch der Vorbeifahrende kann mithaften. ...weiterlesen
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