Nachrichten » Bildung / Beruf

01.06.2015

Gütliche Trennung: Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Von Peter Neitzsch, dpa Im Guten auseinandergehen: Kommt es zur Trennung vom Arbeitgeber, finden das viele wünschenswert. Ein Aufhebungsvertrag erscheint meist sehr attraktiv. Anders als bei einer Entlassung kann der Mitarbeiter mitbestimmen, zu welchen Konditionen er aus dem Betrieb ausscheidet. ...weiterlesen
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