Nachrichten » Haus / Garten

12.04.2013

Grundstückskauf: Haftungsausschluss gilt auch bei Käferbefall

Beim Verkauf seines Hauses sichert sich der Besitzer meist dagegen ab, für Schäden, die im Nachhinein bekannt werden, zu haften. Dabei muss er vor allem glaubhaft machen, nichts von ihnen gewusst zu haben. ...weiterlesen
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