Nachrichten » Auto

02.05.2014

Fahrtenbuchauflage noch 18 Monate nach Verstoß rechtmäßig

Behörden können auch noch anderthalb Jahre nach einer Ordnungswidrigkeit Halter zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichten. So urteilte das Oberverwaltungsger icht Niedersachsen. ...weiterlesen
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