Von Probezeit bis Urlaub
Startschuss für Ausbildungen. Vor Beginn der Lehrzeit muss jedoch der Arbeitsvertrag erst einmal unterzeichnet werden. Aber was gehört in diesen eigentlich alles rein? Worauf sollten Lehrlinge achten?
Nürnberg (dpa/tmn) - Derzeit unterschreiben viele Jugendliche ihre Ausbildungsverträg e. Doch was gehört da überhaupt rein? Der Vertrag muss auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden, erläutert das Magazin «Planet Beruf» (Ausgabe 3/2016) der Bundesagentur für Arbeit.
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