Kurzfristige Beschäftigung In den Sommerferien können sich Schüler den einen oder anderen Euro hinzuverdienen. Müssen sie bei einem solchen Job mit Sozialabgaben rechnen? Die Deutsche Rentenversicherung Bund klärt auf. Berlin (dpa/tmn) - Arbeiten Schüler nur in den Sommerferien, müssen sie keine Sozialversicherung sbeiträge zahlen. Bei einem Ferienjob handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Und hier entfallen die Beiträge zur Rentenversicherung .
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