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Arbeit für die Konkurrenz auch ohne Vertragsklausel verboten

30.06.2017

Arbeit für die Konkurrenz auch ohne Vertragsklausel verboten

Regeln beachten Arbeitgeber wollen ihr Know-how schützen. Das können sie mit einem Wettbewerbsverbot für Mitarbeiter erreichen. Dabei sollten beide Seiten wissen, welche Regeln für Arbeitsverträge und nachträgliche Verbote gelten. Freiburg (dpa/tmn) - Ein sogenanntes Wettbewerbsverbot im Job gilt selbst dann, wenn es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag steht. Anders sieht es nach dem Ende des Vertrags aus. ...weiterlesen
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