Nachrichten » Auto

10.02.2017

Wer den Wagen bezahlt hat, bekommt ihn auch

Koblenz Nach einer Trennung steht das Familienauto in der Regel demjenigen zu, der es bezahlt hat. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az.: 13 UF 158/16), wie der Deutsche Anwaltvere ... ...weiterlesen
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