Auf wenig benutztem Zugang gilt eingeschränkte Räumpflicht
08.02.2013
Auf wenig benutztem Zugang gilt eingeschränkte Räumpflicht
Hauseigentümer haben eine Räumpflicht für die Zugänge zu ihrem Grundstück. Werden die Wege allerdings nur selten genutzt, muss nicht ständig Schnee geschippt und gegen Glätte gestreut werden. ...weiterlesen