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Auf wenig benutztem Zugang gilt eingeschränkte Räumpflicht

08.02.2013

Auf wenig benutztem Zugang gilt eingeschränkte Räumpflicht

Hauseigentümer haben eine Räumpflicht für die Zugänge zu ihrem Grundstück. Werden die Wege allerdings nur selten genutzt, muss nicht ständig Schnee geschippt und gegen Glätte gestreut werden. ...weiterlesen
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