Ausgleichszahlung
War der Urlaub lange geplant, dann ist es besonders ärgerlich, wenn der Reiseveranstalter plötzlich den Flug storniert. Welche Rechte haben die Reisenden in solch einem Fall?
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Hat die Airline den Flug annulliert oder der Veranstalter die Buchung storniert? Für die Frage nach Entschädigung spielt das keine Rolle: Wird ein Fluggast nicht befördert, steht ihm eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft zu. Ausgenommen sind Fälle von höherer Gewalt.
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