Mitbewohner kann nach Tod des Mieters den Vertrag übernehmen
18.02.2016
Mitbewohner kann nach Tod des Mieters den Vertrag übernehmen
Wenn ein Mieter stirbt, darf sein Mitbewohner unter Umständen den Mietvertrag übernehmen. Um das so genannte Eintrittsrecht wahrzunehmen, muss die Bewohner eine Beziehung verbinden - eine intime Liebesbeziehung ist dafür nicht notwendig. Das hat das Landgericht Berlin beschlossen. ...weiterlesen