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Bei Hochzeit kann Anspruch auf Sonderurlaub bestehen

28.09.2016

Bei Hochzeit kann Anspruch auf Sonderurlaub bestehen

Wer hätte das gedacht Der Hochzeitstag soll der schönste Tag im Leben sein. Doch dafür bedarf es in der Vorbereitungsphase eine Menge Organisationsstres s. Arbeitnehmer können sich, sofern keine Sonderregelung besteht, dafür sogar frei nehmen. Berlin (dpa/tmn) - Kurz vor der Hochzeit kann es für das Brautpaar stressig werden - und für Arbeitnehmer ist gut zu wissen, dass ihnen dann unter Umständen Sonderurlaub zusteht. Darauf weist Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, hin. ...weiterlesen
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