Nachrichten » Auto

04.05.2015

Fehlende Schadensangaben berechtigen nicht zum Kaufrücktritt

Fehlen im Kfz-Kaufvertrag Angaben zu Vorschäden, heißt das nicht, dass es keine gibt. Der Käufer kann daher nicht vom Kauf zurücktreten, wenn er eine zurückliegende Reparatur feststellt. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. ...weiterlesen
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