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Arbeitgeber muss Zugang der Kündigung beweisen können

23.06.2014

Arbeitgeber muss Zugang der Kündigung beweisen können

Gegen einen Rauswurf setzen sich viele Arbeitnehmer gerichtlich zu Wehr. Erfolg hatte nun ein entlassenens Zimmermädchen, das bestritt, das Kündigunsschreiben überhaupt erhalten zu haben. ...weiterlesen
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