Arbeitgeber muss Zugang der Kündigung beweisen können
23.06.2014
Arbeitgeber muss Zugang der Kündigung beweisen können
Gegen einen Rauswurf setzen sich viele Arbeitnehmer gerichtlich zu Wehr. Erfolg hatte nun ein entlassenens Zimmermädchen, das bestritt, das Kündigunsschreiben überhaupt erhalten zu haben. ...weiterlesen