Verpflichtet sich der Vermieter im Mietvertrag dazu, eine Wohnung mit einem Kabelanschluss zu versorgen, muss er dessen Fortbestand auch gewährleisten. Er kann die Anschlussart nicht plötzlich ändern. Denn der Mieter hat einen Instandhaltungsans pruch, heißt es vom Landgericht Kempten.
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