Arbeitsrecht-Strei t
Der Chef hat es mehrmals versucht: Er hat seinem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag angeboten und selbst zu kündigen. Als das ins Leere lief, verschickte der Vorgesetzte eine fristlose Kündigung. Auch die wollte der Mitarbeiter nicht akzeptieren. Er zog vor Gericht.
Siegburg (dpa/tmn) - Eine unwirksame fristlose Kündigung kann unter Umständen in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden. Denn die Formulierung «mit sofortiger Wirkung» mag nicht gültig sein - sie zeigt aber, dass sich ein Arbeitgeber so schnell wie möglich von einem Mitarbeiter trennen will.
...weiterlesen