Bei Milieuschutz darf Eigentümer Wohnungen nicht verbinden
14.12.2015
Bei Milieuschutz darf Eigentümer Wohnungen nicht verbinden
Städte und Gemeinden dürfen in Deutschland die Entwicklung von bestimmten Wohngebieten schützen. Das besagt Paragraf 172 des Baugesetzbuches. Ziel des sogenannten Milieuschutzes ist es, die Struktur der Bevölkerung zu erhalten. ...weiterlesen