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Arbeitgeber darf Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten

23.03.2016

Arbeitgeber darf Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten

Arbeitgeber dürfen unter Umständen den Browserverlauf eines Mitarbeiters auswerten. Das gilt, wenn sich nicht anders klären lässt, ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Darauf weist die Zeitschrift «Personalmagazin» (Ausgabe 4/2016) hin. ...weiterlesen
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