Arbeitgeber darf Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten
23.03.2016
Arbeitgeber darf Browserverlauf der Mitarbeiter auswerten
Arbeitgeber dürfen unter Umständen den Browserverlauf eines Mitarbeiters auswerten. Das gilt, wenn sich nicht anders klären lässt, ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Darauf weist die Zeitschrift «Personalmagazin» (Ausgabe 4/2016) hin. ...weiterlesen