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Arbeitgeber darf Elternzeit im Zeugnis nicht immer erwähnen

16.12.2014

Arbeitgeber darf Elternzeit im Zeugnis nicht immer erwähnen

Nicht immer darf die Elternzeit im Arbeitzeugnis erwähnt werden. Wenn der Arbeitgeber den Eindruck vermittelt, dass sich die Auzeit negativ auf das Unternehmen ausgewirkt habe, muss der Abschnitt aus dem Zeugnis gestrichen werden. ...weiterlesen
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