Arbeitsrecht
In schwerwiegenden Fällen kann der Arbeitgeber auch wegen Verdacht kündigen. Die Hürden dafür sind aber extrem hoch.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Arbeitgeber können Mitarbeitern im Zweifel auch wegen des Verdachts auf ein Fehlverhalten kündigen. Die Hürden dafür sind aber hoch. Das teilt der Bund-Verlag mit und bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Hamm (Az.: 7 TaBV 45/16).
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