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Schiffstypischer Lärm rechtfertigt keine Preisminderung

27.09.2016

Schiffstypischer Lärm rechtfertigt keine Preisminderung

Kreuzfahrt Gerichtsurteil: Wer eine Kreuzfahrt bucht, muss damit leben, dass das Schiff Geräusche verursacht. Wer wegen Schiffstypischen Geräuschen den Preis mindern will, hat schlechte Karten. Rostock (dpa/tmn) - Auf einer Kreuzfahrt müssen Reisende das Geräusch von Anker und Bugstrahlruder als schiffstypische Geräusche hinnehmen. Fühlen sie sich dadurch gestört, rechtfertigt das keine Minderung des Reisepreises, entschied das Amtsgericht Rostock (Az.: 47 C 76/15). ...weiterlesen
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