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Burn-out-Syndrom: Kein Anspruch auf Arbeit ohne Spätschicht

01.08.2017

Burn-out-Syndrom: Kein Anspruch auf Arbeit ohne Spätschicht

Gericht lehnt Klage ab Nach einem Burn-out werden Mitarbeiter wiedereingeglieder t. Die Arbeitszeiten können dann andere sein - durchaus auch angenehmere. Auf diese haben Mitarbeiter aber keinen Anspruch, wenn sie in den normalen Dienst zurückkehren. Mainz (dpa/tmn) - Hat ein Mitarbeiter bereits in der Früh- und Spätschicht gearbeitet, muss sein Arbeitgeber ihm keinen neuen Arbeitsplatz in der Tagschicht schaffen. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer an einem Burn-out-Syndrom erkrankt ist und aus seiner Sicht einen regelmäßigen Tagesablauf benötigt. ...weiterlesen
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