Gerichtsurteil
Horrorvorstellung par excellence: Man macht eine Kreuzfahrt, aber das Gepäck taucht erst Tage später wieder auf. Was kann man in der Zwischenzeit tun, und welche rechtlichen Ansprüche haben Betroffene?
Rostock (dpa/tmn) - Das Gepäck für eine Kreuzfahrt erreicht die Passagierin erst Tage später auf dem Schiff. In dem Fall ist eine nachträgliche Minderung des Reisepreises zwischen 20 und 30 Prozent pro betroffenem Urlaubstag angemessen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Rostock.
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