Schutzrechte
Der Urlaub ist zum Erholen und Abschalten da. Doch immer mehr Menschen bleiben für den Arbeitgeber in dieser Zeit erreichbar. Das muss nicht sein, sagt ein Fachanwalt.
Heidelberg (dpa/tmn) - Urlaub ist Urlaub - und keine Arbeit. Arbeitgeber können ihren Angestellten daher nicht vorschreiben, dass sie im Urlaub E-Mails lesen oder ans Handy gehen müssen.
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