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Schlechte Bewertung nach Abmahnung nicht einfach löschen

10.11.2017

Schlechte Bewertung nach Abmahnung nicht einfach löschen

Bei Unzufriedenheit Ein Produkt im Internet ist schnell gekauft. Wenn es dann aber Probleme bei Versand oder Qualität gibt, ist der Ärger groß. Die Folge kann eine schlechte Bewertun g sein. Doch wie sollte man sich verhalten, wenn man zur Löschung dieser Einschätzun g gedrängt wird? Hannover (dpa/tmn) - Wer in einem Online-Shop eine schlechte Bewertung geschrieben und daraufhin eine Abmahnung von einem Anwalt erhalten hat, sollte die Bewertung nicht einfach löschen. Denn dann erkennt der Kunde den Anspruch und die Anwaltsgebühren an, erklärt die Verbraucherzentral e Niedersachsen. ...weiterlesen
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