Arbeitnehmern droht bei anzüglicher E-Mail fristlose Kündigung
15.09.2014
Arbeitnehmern droht bei anzüglicher E-Mail fristlose Kündigung
Mitarbeiter halten sich bei ihrem Chef besser mit nicht jugendfreien Scherzen zurück. In einem vor dem Arbeitsgericht Regensburg verhandelten Fall hatte unsittlicher Humor zu einem Rausschmiss geführt. ...weiterlesen