Mitarbeiter können nicht verlangen, eine Abfindung früher zu bekommen, als sie in einem Vergleich mit dem Arbeitgeber vereinbart haben. Das gilt auch dann, wenn sie das Arbeitsverhältnis freiwillig eher beenden, als es ursprünglich ausgemacht war. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn (Az: 6 Ca 3135/13).
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