Mutmaßungen gelten nicht
Fernsehfilme von Kreuzfahrten sind beliebt: die weite Sicht auf das Meer, die lockere Stimmung an Deck und die Sonne scheint. Doch die Dreharbeiten können für Reisende nervig sein. Sind sie deshalb gleich ein Reisemangel?
Bonn (dpa/tmn) - Dreharbeiten auf einem Kreuzfahrtschiff sind grundsätzlich kein Reisemangel. Das Bonner Landgericht hat die Klage einer 83-jährigen Kreuzfahrt-Passagi erin aus München abgewiesen, die von dem Veranstalter Phoenix Reisen mehr als 32 000 Euro Schadenersatz gefordert hatte.
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