Spritztour endet mit Crash
Reisende dürfen darauf vertrauen, dass Hotelmitarbeiter verantwortungsvoll mit ihrem Besitz umgehen. Kommt es zu einem Schaden, muss das Hotel diesen unter Umständen ersetzen - auch dann, wenn der Mitarbeiter nicht direkt bei dem Hotel angestellt ist.
Nürnberg (dpa/tmn) - Wenn ein Nachtportier ohne Erlaubnis den Wagen eines Hotelgastes benutzt, muss der Hotelbetreiber für entstehende Schäden aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hervor (Az.: 4 U 2292/16).
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