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Hotelbetreiber kann für Schäden am Besitz von Gästen haften

09.11.2017

Hotelbetreiber kann für Schäden am Besitz von Gästen haften

Spritztour endet mit Crash Reisende dürfen darauf vertrauen, dass Hotelmitarbeiter verantwortungsvoll mit ihrem Besitz umgehen. Kommt es zu einem Schaden, muss das Hotel diesen unter Umständen ersetzen - auch dann, wenn der Mitarbeiter nicht direkt bei dem Hotel angestellt ist. Nürnberg (dpa/tmn) - Wenn ein Nachtportier ohne Erlaubnis den Wagen eines Hotelgastes benutzt, muss der Hotelbetreiber für entstehende Schäden aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hervor (Az.: 4 U 2292/16). ...weiterlesen
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