Wiedereingliederung verwehrt: Behinderten steht Entschädigung zu
07.07.2014
Wiedereingliederung verwehrt: Behinderten steht Entschädigung zu
Arbeitnehmer mit einer Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Laut dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven gilt dies auch im Falle einer Wiedereingliederun g. Hier hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu ergreifen. ...weiterlesen