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Wiedereingliederung verwehrt: Behinderten steht Entschädigung zu

07.07.2014

Wiedereingliederung verwehrt: Behinderten steht Entschädigung zu

Arbeitnehmer mit einer Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden. Laut dem Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven gilt dies auch im Falle einer Wiedereingliederun g. Hier hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu ergreifen. ...weiterlesen
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