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Arbeiten mit Herzschrittmacher: Auch der Betrieb ist in der Pflicht

07.07.2014

Arbeiten mit Herzschrittmacher: Auch der Betrieb ist in der Pflicht

Wer einen Herzschrittmacher trägt, kann am Arbeitsplatz großen Risiken ausgesetzt sein - etwa durch elektromagnetische Felder. Für Betroffene muss daher oft das Arbeitsumfeld angepasst werden. ...weiterlesen
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