Arbeiten mit Herzschrittmacher: Auch der Betrieb ist in der Pflicht
07.07.2014
Arbeiten mit Herzschrittmacher: Auch der Betrieb ist in der Pflicht
Wer einen Herzschrittmacher trägt, kann am Arbeitsplatz großen Risiken ausgesetzt sein - etwa durch elektromagnetische Felder. Für Betroffene muss daher oft das Arbeitsumfeld angepasst werden. ...weiterlesen