Handwerker sagt Termin ab: Ersatz für Folgeschäden möglich
13.06.2016
Handwerker sagt Termin ab: Ersatz für Folgeschäden möglich
Sagt ein Handwerker einen fest vereinbarten Termin ab, hat der Kunde unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz. Das ist etwa der Fall, wenn der Dienstleister den Termin nicht einhalten hat, aber durch die damit verbundene zeitliche Verzögerung Schäden entstanden sind. ...weiterlesen