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Taxifahrern steht für Standzeiten kein regulärer Stundenlohn zu

10.11.2014

Taxifahrern steht für Standzeiten kein regulärer Stundenlohn zu

Pauschaler Lohn und Bereitschaftszeite n: Der Beruf des Taxifahrers ist anstrengend und die Bezahlung hängt von den Gesamteinnahmen ab. Dass dieses Vorgehen rechtens ist, urteilte das Landesarbeitsgeric ht Berlin-Brandenburg . ...weiterlesen
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