Taxifahrern steht für Standzeiten kein regulärer Stundenlohn zu
10.11.2014
Taxifahrern steht für Standzeiten kein regulärer Stundenlohn zu
Pauschaler Lohn und Bereitschaftszeite n: Der Beruf des Taxifahrers ist anstrengend und die Bezahlung hängt von den Gesamteinnahmen ab. Dass dieses Vorgehen rechtens ist, urteilte das Landesarbeitsgeric ht Berlin-Brandenburg . ...weiterlesen