Schwanger im Beruf
Berufstätige Schwangere stehen unter besonderem Schutz. Ein Arbeitgeber kann eine Frau in dieser Situation kaum kündigen. Nur unter bestimmten Bedingungen und mit Beteiligung der Schutzbehörde.
Berlin (dpa/tmn) - Kündigt ein Arbeitgeber einer schwangeren Frau, ohne die Schutzbehörde zu beteiligen, ist die Kündigung unwirksam. Außerdem hat die Frau Anspruch auf Entschädigung. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
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