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Kündigungsschutzverfahren

26.09.2016

Kündigungsschutzverfahren

Schwanger im Beruf Berufstätige Schwangere stehen unter besonderem Schutz. Ein Arbeitgeber kann eine Frau in dieser Situation kaum kündigen. Nur unter bestimmten Bedingungen und mit Beteiligung der Schutzbehörde. Berlin (dpa/tmn) - Kündigt ein Arbeitgeber einer schwangeren Frau, ohne die Schutzbehörde zu beteiligen, ist die Kündigung unwirksam. Außerdem hat die Frau Anspruch auf Entschädigung. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. ...weiterlesen
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