Nachrichten » Auto

22.03.2016

Kein Mitverschulden an Unfall bei Schreckreaktion

Kommt es aufgrund einer Schreckreaktion zu einem Unfall, trifft den Verursacher meist keine Schuld. Das hat laut der Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (Az.: 9 U 9/14). ...weiterlesen
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