Nachrichten » Auto

08.11.2017

Sturmschäden am Auto auf Betriebsgelände: Arbeitgeber haftet

Verkehrssicherungs pflicht Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt und seinen Wagen auf dem Firmengelände abstellt, muss sich im Fall eines Schadens keine Sorgen machen. Der Arbeitgeber muss den Wagen schützen - und ansonsten für den Schaden aufkommen. Düsseldorf (dpa/tmn) - Darf ein Arbeitnehmer sein Auto auf dem Betriebsgelände abstellen, muss der Arbeitgeber es schützen - zum Beispiel vor Sturmschäden. ...weiterlesen
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