Berufsbedingter Umzug: Kein Anrecht auf Geld vom Chef
15.08.2013
Berufsbedingter Umzug: Kein Anrecht auf Geld vom Chef
Eine Abteilung wird an einen neuen Standort verlagert. Das erfordert den Umzug der Mitarbeiter. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber nicht übernehmen. Manchmal ist aber eine Kostenbeteiligung im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbaru ng geregelt. ...weiterlesen