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Berufsbedingter Umzug: Kein Anrecht auf Geld vom Chef

15.08.2013

Berufsbedingter Umzug: Kein Anrecht auf Geld vom Chef

Eine Abteilung wird an einen neuen Standort verlagert. Das erfordert den Umzug der Mitarbeiter. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber nicht übernehmen. Manchmal ist aber eine Kostenbeteiligung im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbaru ng geregelt. ...weiterlesen
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