Kritik an «Sperrung auf Zuruf»
Im Internet «Arschkriecher» genannt zu werden, ist nicht besonders angenehm. Zumal das über Google so leicht zu finden ist. Ob die Suchmaschine deshalb haftet, beschäftigt nun das höchste Zivilgericht.
Karlsruhe (dpa) - Wie müssen Suchmaschinen mit möglichen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrec ht umgehen? Über diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Konkret ging es darum, ob Google Links auf Webseiten sperren muss, auf denen die Kläger ihrer Ansicht nach beleidigt worden sind.
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