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01.02.2017

Auch leicht Verletzte sollten nach Verkehrsunfall zum Anwalt

Der ADAC rät Auf der Straße hat es gekracht, bei dem Unfall ist aber nicht viel passiert - so sieht es zumindest aus. Doch auch mit vermeintlich leichten Verletzungen sollten Betroffene nicht nur zum Arzt gehen, sondern auch einen Fachanwalt kontaktieren, raten Experten des ADAC. Goslar (dpa/tmn) - Nach einer Verletzung im Straßenverkehr sollten Betroffene nach Ansicht des ADAC in jeden Fall einen Fachanwalt einschalten. «Das ist auch bei leichten Verletzungen sinnvoll», sagte der ADAC-Jurist Martin Wehrl. ...weiterlesen
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