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Digitaler Nachlass: Vertrauensperson in Vollmacht angeben

07.11.2017

Digitaler Nachlass: Vertrauensperson in Vollmacht angeben

Facebook und Co. Wenn eine Person stirbt, bleiben deren digitale Konten bestehen. Sie zu schließen, ist Aufgabe der Hinterbliebenen. Sinnvoll ist es, schon zu Lebzeiten eine Vollmacht auszustellen und alle Passwörter zu sammeln. Düsseldorf (dpa/tmn) - Nachlassempfänger müssen sich auch um den digitalen Nachlass kümmern - also Daten und bestehende Accounts löschen sowie vereinbarte Abos und Kaufverträge kündigen. Denn die Verträge enden nicht automatisch. Darauf macht die Verbraucherzentral e Nordrhein-Westfale n aufmerksam. ...weiterlesen
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