Behörde darf nicht vorschnell Fahrtenbuch-Auflage verhängen
Lässt sich der Fahrer eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsverstoß nicht feststellen, kann die zuständige Behörde eine Fahrtenbuch-Auflag e gegen den Halter verhängen. Zunächst muss sie jedoch ermitteln. ...weiterlesen