Nachrichten » Auto

04.09.2015

Behörde darf nicht vorschnell Fahrtenbuch-Auflage verhängen

Lässt sich der Fahrer eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsverstoß nicht feststellen, kann die zuständige Behörde eine Fahrtenbuch-Auflag e gegen den Halter verhängen. Zunächst muss sie jedoch ermitteln. ...weiterlesen
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