Zu wenig «Sorgfalt»
Der Blick in den Rückspiegel zeigt: Die Ampel ist rot. Nun müsste die Fahrbahn frei sein für ein Wendemanöver. Das hat sich ein Autofahrer gedacht - und dabei einen Rotlichtsünder übersehen. Nach der Kollission beginnt der Streit über die Schuldfrage.
Hamm (dpa/tmn) - Autofahrer, die hinter einer roten Fußgängerampel ausparken wollen, müssen trotzdem aufpassen. Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der nachfolgende Verkehr auch tatsächlich beim Rotlicht stoppt. Bei einem Unfall kann ihnen sogar der Großteil der Haftung zufallen.
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