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Kündigung «zum nächstmöglichen Zeitpunkt» rechtens

20.06.2013

Kündigung «zum nächstmöglichen Zeitpunkt» rechtens

Eine Frau erhält ein Kündigungsschreibe n ohne ein genaues Datum - eine Kündigung «zum nächstmöglichen Zeitpunkt». Dagegen klagte sie. Doch das Bundesarbeitsgeric ht erklärte die Vorgehensweise nun für rechtens. ...weiterlesen
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