Gerichtsurteil
Ein Mann erwirbt in Belgien den Titel «Docteur en Medecine/Univ. Brüssel». Der Abschluss ist vergleichbar mit dem deutschen Staatsexamen. In Deutschland will der Mann den Titel als «Dr.» abkürzen. Das Verwaltungsgericht Mainz entscheidet: Das geht nicht.
Mainz (dpa/tmn) - Wer in Belgien den Titel «Docteur en Medecine/Univ. Brüssel» erwirbt, kann ihn in Deutschland nicht als «Dr.» abkürzen. Einen ausländischen Hochschulgrad dürfen Absolventen in Deutschland nur in der ausländischen Form führen.
...weiterlesen